Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB als Download im PDF-Format
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen») von Procon Telecom AG (nachfolgend «Procon»). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit Procon einen Vertrag abgeschlossen hat.
1) Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen – kostenpflichtig oder gratis –, welche Procon erbringt. Die übrigen Vertragsbestimmungen, wie schriftliche Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, usw. gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.procontelecom.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Procon bezogen werden. Im Bereich von Internet-Dienstleistungen gelten insbesondere die Internet-Benutzungsrichtlinien von Procon.
2) Leistungen von Procon
Procon kann keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen oder für bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten sowie für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Zur Vertragserfüllung kann Procon jederzeit Dritte beiziehen.
3) Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Procon jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, schriftlich oder per Fax mitzuteilen. Der Kunde hat für die Benutzung seines Anschlusses, den Gebrauch von Passwörtern bzw. für den Abruf der zur Verfügung gestellten Dienstleistung in jedem Fall einzustehen, namentlich auch durch Wahl erhöht kostenpflichtiger Nummern sowie bei Benutzung durch Drittpersonen. Der Kunde hält sämtliche Vertragsdaten, wie PIN- und PUK-Code sowie andere Codes und Passwörter geheim, insbesondere verpflichtet er sich, die Daten sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. Er ist bei Missachtung dieser Schutzbestimmung für sämtlichen daraus entstehenden Schaden haftbar. Der Kunde hat Procon umgehend über jede unerlaubte Nutzung oder den Verlust seiner Vertragsdaten oder seiner SIM-Karte zu informieren.
4) Preise
Die aktuellen und verbindlichen Preise sind auf dem Internet unter www.procontelecom.ch publiziert oder bei Procon direkt erhältlich. Änderungen von Preisen und Rabatten für Procon Dienstleistungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise oder Rabatte. Die Änderung von Steuer- oder anderen massgeblichen Abgabesätzen berechtigt Procon, ihre Tarife ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht. Roamingtarife und Preise für Mehrwertdienste, Sonderdienste und Kurznummern können jederzeit ohne vorgängige Mitteilung geändert werden.
5) Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages spätestens bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Die geschuldeten Beträge aus der Benutzung von Mehrwertdiensten (o.ä.) werden dem Kunden mit der Rechnung von Procon belastet. Procon ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6 % zu bezahlen. Procon ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 30.– in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist Procon berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen. Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie etwa die vollumfänglichen Grundgebühren sind auch bei gesperrten oder eingestellten Dienstleistungen geschuldet. Procon kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen von ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen.
6) Datenschutz und Geheimhaltung
Procon verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Procon verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Abwicklung und Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten. Für Marketingzwecke werden die Daten höchstens während 24 Monaten nach ihrer Entstehung verwendet. Eine jeweils aktuelle Liste der vorhandenen Kategorien von Personendaten kann unter der Internetadresse www.procontelecom.ch eingesehen oder schriftlich bei Procon unter dem Stichwort «Datenkategorien» verlangt werden. Der Kunde kann die Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen. Eine entsprechende Mitteilung kann unter Angabe der Kundennummer schriftlich an folgende Adresse erfolgen: Procon Telecom AG, Datenschutz, Tellstrasse 1, 4018 Basel. Erbringt Procon zusammen mit Dritten oder über Dritte – im In- und Ausland – eine Leistung, namentlich Anrufe auf Netze anderer Anbieter, Informationsdienste, Roaming, WAP, SMS-Abfragen, info-kiosk etc., oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über das Netz von Procon so kann Procon diesen Dritten Daten über die Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder für das Inkasso notwendig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ausland die Aufbewahrung, Bearbeitung und die Weitergabe von Personendaten anderen als in der Schweiz geltenden Gesetzen unterstehen kann. Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann Procon mit Behörden sowie mit Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind, Daten austauschen oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch oder die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.
7) Telefon-, Internetmissbrauch
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der Dienstleistungen von Procon diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt namentlich auch ein Weiterverkauf der Dienstleistungen durch den Kunden an Dritte und/oder die Verwendung der Dienstleistungen zur Terminierung von Anrufen auf dem Mobilfunknetz von Procon mittels GSM-Gateways oder ähnlichen Ausrüstungen. Ein Weiterverkauf darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Procon erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Vorbehalten bleibt Ziff. 10 dieser AGB.
8) Lieferung von Gegenständen und Gewährleistung
Gegenstände, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Procon. Der Kunde räumt Procon das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Procon schliesst jegliche Gewährleistung für Kaufgegenstände und bezüglich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen im gesetzlichen Rahmen aus und tritt gleichzeitig sämtliche ihr zustehenden Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten an den Kunden ab.
9) Haftung von Procon
Procon verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Im Falle von Ansprüchen unabhängig von ihrem Rechtsgrund und bei Ansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit allfälligen Zusicherungen haftet Procon für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden unbeschränkt. Für Schäden, die Procon durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, haftet sie bis zum Betrag der erbrachten Leistung pro Jahr, höchstens jedoch bis zum Betrag von CHF 50’000.– pro Kunde und Jahr. Die Haftung für Vermögens- und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen ist Procon nicht verantwortlich. Für solche Inhalte oder Leistungen kann Procon daher weder eine Zusicherungen abgeben noch eine Haftung oder Gewährleistung übernehmen.
10) Beginn, Kündigung, Sperrung
Diese AGB gelten auch für die Vertragsverhandlungen zwischen Procon und dem Kunden. Bezüglich jedem Zugang (Mobilabonnement, Festnetzanschluss usw.) besteht ein individueller Vertrag. Der Vertrag beginnt in der Regel mit der Annahme der schriftlichen Bestellung einer Dienstleistung durch Procon. Im Falle einer Bestellung via Internet beginnt der Vertrag dann, wenn der Kunde von Procon die entsprechende Vertragsbestätigung schriftlich oder via E-Mail erhält. In jedem Falle beginnt der Vertrag, wenn die Dienstleistung vom Kunden benutzt wird. Procon behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge sind jederzeit kündbar. Verträge mit einer bestimmten Vertragsdauer sind mit einer Frist von zwei (2) Monaten auf das Ende der bestimmten Dauer kündbar. Erfolgt bei einer bestimmten Vertragsdauer keine Kündigung, verlängert sich die bestimmte Dauer eines Vertrages nach deren Ablauf jeweils stillschweigend um ein (1) Jahr. Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen von Procon, so hat er die Dienstleistung zu spezifizieren, die gekündigt wird. Wird ein Vertrag mit bestimmter Dauer durch den Kunden ausserterminlich gekündigt, ist ebenfalls die oben erwähnte Kündigungsfrist einzuhalten. In diesem Fall wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 sowie allfällige weitere vereinbarte Gebühren in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für die Umwandlung in ein kleineres Dienstleistungspaket. Das Recht der Parteien zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, so ist Procon ohne weiteres berechtigt Dienstleistungen zu sperren und dem Kunden für die Sperrung und/oder Entsperrung mindestens CHF 50.– zu verrechnen. Wird die Rechnung nach erfolgter Mahnung bezahlt, so können die Dienstleistungen gegen Verrechnung einer Gebühr wieder entsperrt werden. Procon hat bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. widerrechtlicher Gebrauch gemäss Ziff. 7) das Recht, sämtliche oder einzelne Dienstleistungen einzustellen und die entsprechenden Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls der Kunde nicht fristgerecht eine von Procon geforderte Sicherheit leistet oder in Fällen der missbräuchlichen Verwendung von Dienstleistungen, bei der Gefährdung von Einrichtungen von Procon oder von Partnern von Procon, der drohenden oder akuten Gefährdung von überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen, im Falle des in hohem Masse steigenden Entgeltaufkommens, das die Annahme rechtfertigt, dass der Kunde die Entgelte nicht vertragsgemäss entrichten können wird, bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden. Procon kann in solchen Fällen statt zu kündigen die Dienstleistung sperren. Bei Sperrung oder Vertragsauflösung haftet der Kunde für sämtliche Schäden vollumfänglich. Im Fall von Einstellung und Kündigung der Dienstleistung schuldet der Kunde insbesondere die vereinbarte Bearbeitungsgebühr. Procon ist in solchen Fällen nicht haftbar. Der Kunde hat Procon zudem zur Deinstallation der von ihm benutzten Einrichtungen Zugang zu gewähren.
11) Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Vertragsbestimmungen
Procon behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
12) Sonstige Vereinbarungen
Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Procon auf sein Verrechnungsrecht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB, namentlich dieser Klausel, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen in Ziff.11 der AGB. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Procon an Dritte übertragen. Procon kann den Vertrag ohne jede Zustimmung des Kunden übertragen.
13) Immaterialgüterrechte
Procon gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der von Procon zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert Procon oder dem Lizenzgeber zu. Verletzt ein Kunde in diesem Zusammenhang Lizenzrechte Dritter und wird Procon dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Procon dafür schadlos zu halten.
14) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist – unter dem Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – Basel.
September 2004
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