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ADSL Abonnementsbestimmungen
1. Parteien und Vertragsgegenstand
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder der Bestellung des ADSL Abonnements via Internet bzw. Telefon schliesst der Kunde mit Procon Telecom AG (nachfolgend «Procon») einen Abonnementsvertrag ab.
2. Vertragsgegenstand
Der Kunde schliesst mit Procon einen Abonnementsvertrag über die Lieferung von ADSL Dienstleistungen gemäss ADSL Bestellformular, ADSL Abonnementsbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Procon ab (zusammen nachfolgend «ADSL Abonnements» genannt). Diese Dokumente sind Bestandteile des ADSL Abonnementsvertrages. Die ADSL Abonnementsbestimmungen können jederzeit angepasst werden. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der ADSL Abonnementsbestimmungen wird auf dem Internet unter www.procontelecom.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Procon bezogen werden.
3. Rechte und Pflichten von Procon
Procon stellt dem Kunden ADSL Dienstleistungen gemäss dem ADSL Abonnement zur Verfügung. Procon setzt alles daran, dem Kunden eine optimale und störungsfreie Dienstleistung zu ermöglichen. Da Procon jedoch auch von der Leistungsqualität Dritter (Swisscom etc.) abhängig ist, kann sie keine unterbruchs- und störungsfreie ADSL Dienstleistung garantieren. Procon schliesst im übrigen jede Haftung für eine fehlerhafte Installation, einen fehlerhaften Anschluss oder sonstige technische Mängel, die insbesondere auf fehlerhafte Leistungen Dritter zurückzuführen sind, aus. Procon behält sich das Recht vor, die ADSL Bestellung abzulehnen, wenn sich die Lieferadresse für die ADSL Dienstleistung nicht im ADSL Einzugsgebiet von Procon befindet. Die auf dem Internet unter www.procontelecom.ch verfügbare Überprüfbarkeitsliste ist für Procon nicht verbindlich.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde hat das Recht, gemäss dem ADSL Abonnement die ADSL Dienstleistung zu nutzen. Sobald der Kunde nicht mehr Procon Festnetz-Kunde ist und nicht mehr dauernd auf dem Netz der Procon aufgeschaltet ist (Carrier Preselection), verpflichtet er sich, die höhere Abonnementsgebühr, gemäss Preisliste auf www.procontelecom.ch, pro Monat zu bezahlen. Der Kunde ist für die empfangenen und verschickten Inhalte via die zur Verfügung gestellte ADSL Dienstleistung selber verantwortlich. Verletzt der Kunde die Bestimmungen des ADSL Abonnements, hat Procon das Recht, die Dienstleistung ohne weiteres einzustellen oder fristlos zu kündigen. Mit der Einstellung der ADSL Dienstleistung bleibt jedoch die Pflicht zur Bezahlung der vereinbarten Benutzungsgebühren bis zum Ende der Vertragsdauer bestehen. Wird Procon für Inhalte, die nachweislich vom oder durch den Kunden empfangen oder verschickt worden sind, strafrechtlich oder zivilrechtlich verantwortlich gemacht, so hat der Kunde Procon vollumfänglich zu unterstützen und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Zugang zur ADSL Dienstleistung haben und hat für allfällige unbefugte Zugriffe vollumfänglich einzustehen.
5. Sicherheit und Datenschutz
Als Telekommunikationsunternehmen haben die Sicherheitsansprüche des Kunden für Procon höchste Priorität. Procon implementiert, soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, die technischen Lösungen, damit dem Kunden ein optimaler Sicherheitsschutz seitens Procon zur Verfügung steht. Procon kann jedoch keine Gewähr für allfällige Sicherheitsmängel, Datenbestände etc., insbesondere für die Dienstleistung Dritter, übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit seines Zugangs zum Internet und seiner Installationen, die in seinem Zugriff liegen, selbst zu sorgen.
6. Preise
Der Kunde verpflichtet sich, die im ADSL Anmeldeformular aufgeführten Preise zu bezahlen. Procon behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anpassen zu können. Die jeweils aktuellen Preise werden unter www.procontelecom.ch publiziert und können bei Procon auch jederzeit bezogen werden.
7. Zahlungsbedingungen
Die Abonnementsgebühren (inkl. vereinbarte einmalige Gebühren) sind jeweils monatlich im voraus bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich Procon das Recht vor, die ADSL Dienstleistung ohne weitere Mitteilung zu suspendieren resp. einzustellen. Sollte die Rechnung beglichen werden und der Kunde die Wiederaufschaltung der ADSL Dienstleistung verlangen, hat er eine Wiederaufschaltungsgebühr von CHF 100.— zu bezahlen. Sollte der Kunde den Vertrag vor Ende der festen Vertragsdauer oder ausserhalb der vereinbarten Kündigungstermine kündigen oder wird das ADSL-Abonnement von Procon wegen Vertragsverletzung durch den Kunden aufgelöst, bzw. die Dienstleistung von Procon eingestellt, so hat der Kunde Procon eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 250.- bei einer 12-monatigen Vertragsdauer, bzw. CHF 350.- bei einer 24-monatigen Vertragsdauer zu bezahlen. Wird der Vertrag über den Grundanschluss zwischen dem Kunden und Swisscom aufgelöst, so wird die ADSL Dienstleistung von Procon gleichzeitig eingestellt. Procon hat in diesem Fall das Recht, die oben genannte Gebühr zu verlangen, bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen.
8. Vertragsdauer
Das ADSL Abonnement wird für die feste Dauer von 12 bzw. 24 Monaten (gemäss Anmeldung) abgeschlossen und beginnt mit der Annahme der Bestellung durch Procon. Wird das ADSL Abonnement nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf der festen Vertragsdauer schriftlich gekündigt, verlängert sich das ADSL Abonnement jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate. Nach Ablauf der festen Vertragsdauer hat der Kunde das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten per Ende der jeweiligen festen Vertragsdauer von zwölf (12) Monaten zu kündigen. Zieht der Kunde in ein Einzugsgebiet (gleichzeitiger Transfer des Grundanschlusses der Swisscom), in welchem keine ADSL Dienstleistung von Procon verfügbar ist, kann er jederzeit den Vertrag ohne Kostenfolge kündigen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Bundesrechts entgegenstehen.
Januar 2005
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